Grundsätzlich gilt zu bedenken, dass eine Arbeitsannahme heute in allen Staaten nur mit Bewilligung der Arbeitsmarktbehörden möglich ist. Eine solche Bewilligung - Visum - wird in der Regel nur noch erteilt, wenn ein Anstellungsvertrag vorliegt. Oft muss der Arbeitgeber nachweisen, dass keine einheimische Arbeitskraft verfügbar ist...
So geht´s: Ihr Visum für Brasilien
Wussten Sie, dass es in Brasilien einen Arbeitsausweis gibt? Die sogenannte "Carteira de Trabalho e Previdência Social" ist ein Heft, in dem Arbeitsverhältnisse, Urlaub, Krankheitsausfallzeiten und der Verdienst aufgeführt werden. Der Arbeitgeber trägt diese Daten kontinuierlich ein. Bei den deutschen Datenschutzbestimmungen kaum vorstellbar. Arbeitsverträge sind seltenst und werden eher in ganz besonderen Arbeitsverhältnissen, wie z.B. Sportlern, Schauspielen, etc. abgeschlossen.
Allgemeines:
- Grundsätzlich gilt zu bedenken, dass eine Arbeitsannahme heute in allen Staaten nur mit Bewilligung der Arbeitsmarktbehörden möglich ist. Eine solche Bewilligung - Visum - wird in der Regel nur noch erteilt, wenn ein Anstellungsvertrag vorliegt. Oft muss der Arbeitgeber nachweisen, dass keine einheimische Arbeitskraft verfügbar ist.
- Vor allem in den Industriezentren im Süden und Südosten des Landes findet man zahlreiche gut ausgebildete Fachkräfte vom Mechaniker bis hin zum Ingenieur und Manager. Traditionell bietet der Ballungsraum São Paulo das breiteste Angebot an Fach- und Führungskräften im Industrie- und Dienstleitungsbereich. Die Paulistanos sind berühmt, ja fast berüchtigt für ihre hohe Einsatzbereitschaft und Arbeitsmoral und werden aus diesem Grunde gelegentlich als "Workaholics" bezeichnet.
- Verglichen mit Deutschland ist die Fluktuation in brasilianischen Unternehmen sehr hoch. Nur multinationale Konzerne bilden hier eine Ausnahme, da sie höhere Löhne zahlen. Brasilianische Arbeitskräfte sind äusserst mobil und wechseln leicht ihren Einsatzort. So sind seit Jahren Migrationstendenzen aus dem Norden und Nordosten in Richtung Süden/Südosten zu beobachten. In grossen Städten werden oft Anfahrtszeiten zum Arbeitsplatz von ein bis zwei Stunden in Kauf genommen.
- Da die Schulzeit ein Jahr kürzer ist als in Deutschland und auch das Studium in der Regel rasch abgeschlossen wird, sind die meisten brasilianischen Hochschulabsolventen noch sehr jung. Viele dieser 22- bis 25jährigen Jungakademiker mussten ihr Studium selbst finanzieren und verfügen daher über mehrjährige Berufserfahrung. Anders als in Deutschland findet man aus diesem Grunde nicht selten Führungskräfte, die noch keine 40 Jahre alt sind.
- Oft steht eine deutsche Firma vor der Wahl, entweder einen Mitarbeiter des Stammhauses für einige Jahre nach Brasilien zu entsenden oder eine lokale Kraft einzustellen, die erstens billiger und zweitens kompetenter als deutsches Personal ist. Deutsche Fach- und Führungskräfte benötigen in aller Regel erst eine längere Einarbeitszeit, um sich an das neue kulturelle Umfeld und die Umgangsformen in Brasilien zu gewöhnen. Entscheidend ist letztlich, was für die deutsche Firma wichtiger ist: lokales Know-how oder eine enge Bindung an das Mutterhaus. Bei der Auswahl ihrer Mitarbeiter haben Arbeitgeber auch das sogenannte "Prinzip der Proportionalität" zu berücksichtigen. Zum Schutz des Arbeitsmarktes müssen in allen Firmen mit mehr als drei Mitarbeitern wenigstens zwei Drittel der Arbeitnehmer Brasilianer sein.
Arbeiten:
- Für eine berufliche Tätigkeit in Brasilien benötigen Ausländer sowohl eine Aufenthalts- als auch eine Arbeitsgenehmigung. Die Aufenthaltsgenehmigung wird entweder als Dauervisum "Visto Permanente" oder als befristetes Visum "Visto Temporário" erteilt und muss bei den zuständigen Stellen in Brasilien beantragt werden. Die für die Arbeitsaufnahme in Brasilien benötigte Arbeitserlaubnis muss vom künftigen Arbeitgeber beim brasilianischer Arbeitsministerium beantragt werden. Dieser Antrag ist zusammen mit dem Arbeitsvertrag und einer Reihe weiterer Unterlagen vorzulegen. Das zuständige Konsulat im Ausland kann das Visum erst ausstellen, wenn die Genehmigung des Ministeriums vorliegt.
- Der Antrag auf Arbeitserlaubnis für Personen, die einen Arbeitsvertrag mit einer brasilianischen Firma oder einem öffentlichen Verwaltungsorgan des Staates, Bundes oder einer Kommune haben, wird vom zukünftigen Arbeitgeber bei der Behörde "CGIg - Coordenação de Imigração do Ministério de Trabalho" für Einwanderungsfragen gestellt.
- Grundsätzlich müssen vom Arbeitnehmer Lebenslauf, Zeugnisse, Dokumente über Ausbildung und Berufserfahrung so wie Daten zur Person - beglaubigte Fotokopie des Reisepasses - beigebracht werden. Diese Dokumente, die von brasilianischen Behörden anerkannt werden sollen, müssen mit konsularischer Beglaubigung und Übersetzung in die portugiesische Sprache vorgelegt werden.
Zur Ausstellung eines Visums sind folgende Dokumente vorzulegen:
- der noch mindestens 6 Monate gültige Reisepass
- zwei in englischer oder portugiesischer Sprache ausgefüllte Antragsformulare, die bei der Konsularvertretung ausgegeben werden
- zwei gleiche 3x4cm grosse Fotos
- Antragssteller über 18 Jahre ein polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate
- Visagebühr von ca. € 128,00 Überweisung auf das Konto der Brasilianischen Botschaft, Konsularabteilung - Aufgrund eines Sonderabkommens sind deutsche Bundesbürger von der Zahlung dieser Gebühr befreit.
- Zeitvisa erteilen die konsularischen Vertretungen für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren, eine Verlängerung kann vom Arbeitgeber unter Angabe entsprechender Gründe beim Justizministerium beantragt werden. Je nach Sachlage kann ein solches Zeitvisum in ein Dauervisum umgewandelt werden. Mitreisende Ehegatten und Kinder sind in der Regel nicht berechtigt, eine von brasilianischer Seite bezahlte Berufstätigkeit aufzunehmen.
- Wer über ein entsprechendes Visum verfügt, kann sowohl private als auch beruflich benötigtes Umzugsgut steuerfrei nach Brasilien einführen. Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen muss der Inhaber eines Zeit- bzw. Dauervisums innerhalb von 30 Tagen nach seiner Einreise bei der nächstgelegenen Bundespolizeistelle vorstellig werden. Erst dann kann er sich bei der zuständigen Steuerbehörde "CPF - Cadastro de Pessoas Fisicas" registrieren lassen. Diese CPF-Nummer ist nicht nur für steuerliche Belange, sie ist auch erforderlich um ein Bankkonto zu eröffnen.
- Deutsche Staatsbürger, die sich geschäftlich in Brasilien aufhalten, sind inzwischen von der Visumspflicht befreit, wenn der Aufenthalt 90 Tage nicht überschreitet. Entsandte Fachkräfte benötigen, unabhängig von der Dauer ihres Aufenthaltes, ein Zeitvisum das beim Arbeitsministerium beantragt werden muss. In Ausnahmefällen kann dieses Zeitvisum von der zuständigen konsularischen Vertretung für einen nicht verlängerbaren Zeitraum von 30 Tagen ohne vorherige Genehmigung des Ministeriums erteilt werden. Dafür muss die brasilianische Firma allerdings die Dringlichkeit des Falles schriftlich nachweisen.
Auswandern:
- Brasilien ist generell schon lange kein klassisches Einwanderungsland mehr. Ganz im Gegenteil, es verlassen immer mehr Brasilianer ihr Land als Einwanderer hinzukommen. Eine Alternative zur Auswanderung bietet das Dauervisum um seinen Wohnsitz nach Brasilien zu verlegen, ohne die deutsche Staatsbürgerschaft aufzugeben. Für normale Arbeitnehmer gelten die oben genannten Voraussetzungen und Schwierigkeiten. Etwas einfacher gestaltet sich die Möglichkeit eines Dauervisums bei Unternehmern, die in der Lage sind mindestens den Gegenwert von US$ 50.000,-- im Lande zu investieren, bzw. bei Rentnern über 60 Jahren mit einem nachgewiesenen Einkommen von mehr als US$ 2.000,-- bei zwei Angehörigen.
- Befassen Sie sich auf keinen Fall mit dem Gedanken des Auswanderns, bevor Sie sich nicht über einen längeren Zeitraum hinweg in Brasilien aufgehalten haben. Auswandern bedeutet sämtliche Brücken hinter sich abzubrechen und eine andere Staatsbürgerschaft anzunehmen. Spontane Entscheidungen ohne Sprach- und Landeskenntnisse gehen in der Regel nicht gut aus! Wer hierzulande "gescheitert" ist, wird auch nicht in der Lage sein, sich in einem fremden Umfeld zu behaupten. Der Traum vom Dorado kann dann sehr schnell zu einem Alptraum werden. Informieren Sie sich auf jeden Fall auch über die Folgen einer Auswanderung in Bezug auf Ihre Altersvorsorge.
Kontaktadresse: Bundesverwaltungsamt - Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige 50728 Köln
http://www.auswandern.bund.de http://www.bundesverwaltungsamt.de
Tel.: + 49 (0) 22899 358-4999 Fax: + 49 (0) 22899 10 358-8399 Email:
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Hier werden insbesondere länderkundliche Schriften erstellt, die ihre inhaltlichen Schwerpunkte in für Auswanderer und Auslandtätige besonders relevanten Bereichen haben. Die Länderinformationen informieren unter anderem über einreise-, aufenthalts-, zoll-, arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen, Bildungseinrichtungen, Lebenshaltungskosten und Devisenbestimmungen verschiedener ausgewählter Zielländer
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